Vorbeugender Brandschutz
Abwehrender Brandschutz
Der abwehrende Brandschutz beinhaltet alle passiven und aktiven Maßnahmen, die durch Feuerwehren und andere Hilfe leistenden Stellen vor und während des Brandereignisses ergriffen werden, um die direkten und indirekten Schäden (z. B. durch Löschwasser, giftige Gase in der Umwelt) zu reduzieren.
Dieser Brandschutz und die Aufgaben der Feuerwehr betreffen nicht das Baurecht und sind in den Feuerwehrgesetzen der Länder geregelt.